26.11.2014, 22:58
Falsche Rubrik !!!
Vielleicht kann jemand diese Beiträge hier in den anderen Thread verschieben, wo die gleiche Anfrage nochmals ist!
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Ich möchte behaupten, dass es die Laune des Prüfers ist. Wie lautet denn seine Begründung? Es gibt genaue Vorgaben, innerhalb welcher Winkel die Reifenlauffläche (nicht die Seitenwand und nicht die Felge!) v/h abgedeckt sein muss. Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei einer 7"-Felge (ET 48?) mit 215er Bereifung diese Winkelbegrenzungen überschritten sind! Gerade der Clubman hat viel Platz in den hinteren Radhäusern, mehr als der Hatch.
Ich würde zu einem anderen TÜV fahren, wo die Eintragung höchstwahrscheinlich problemlos erfolgen dürfte.
Vielleicht kann jemand diese Beiträge hier in den anderen Thread verschieben, wo die gleiche Anfrage nochmals ist!
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kunstlehrer schrieb:... Wär ja auch kein Problem, meint der Prüfer, bräuchte ich nur ne ca. 0,5cm Verbreiterung an den hinteren Radhäusern anbringen ...
Mal abgesehen vom komplett durchgeknallten deutschen Behördenwahn ...
Ich möchte behaupten, dass es die Laune des Prüfers ist. Wie lautet denn seine Begründung? Es gibt genaue Vorgaben, innerhalb welcher Winkel die Reifenlauffläche (nicht die Seitenwand und nicht die Felge!) v/h abgedeckt sein muss. Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei einer 7"-Felge (ET 48?) mit 215er Bereifung diese Winkelbegrenzungen überschritten sind! Gerade der Clubman hat viel Platz in den hinteren Radhäusern, mehr als der Hatch.
Ich würde zu einem anderen TÜV fahren, wo die Eintragung höchstwahrscheinlich problemlos erfolgen dürfte.