25.01.2015, 13:43
Hallo liebe Mini-Fahrer,
ich habe ein großes Problem. Ich hatte einen unverschuldeten Unfall und habe meinen Mini zur nächsten BMW-Vertragswerkstatt abschleppen und dort reparieren lassen. Jetzt weigert sich die gegnerische Versicherung, den Reparaturbetrag zu bezahlen. Sie verweist darauf, dass ich in eine freie Werkstatt hätte gehen müssen, die Original-Teile einbaut und auch Garantie darauf gibt. D.h. jetzt, ich bleibe auf über EUR 3.000,-- Reparaturkosten sitzen, ohne dass ich schuld bin.
Ich habe nach BGH-Urteilen geforscht und gefunden, dass wenn mein Mini noch Garantie hat, ich ein Recht darauf habe, in eine Vertragswerkstatt wg. Kulanzansprüchen gehen kann.
Jetzt ist meine Frage: Ist diese Anschlussgarantie eine Garantie, womit ich eh immer in eine BMW-Vertragswerkstatt gehen muss?
Ich bin echt fassungslos über diese Ungerechtigkeit und freue mich auf Hilfe...
Viele Grüße,
Claudia
ich habe ein großes Problem. Ich hatte einen unverschuldeten Unfall und habe meinen Mini zur nächsten BMW-Vertragswerkstatt abschleppen und dort reparieren lassen. Jetzt weigert sich die gegnerische Versicherung, den Reparaturbetrag zu bezahlen. Sie verweist darauf, dass ich in eine freie Werkstatt hätte gehen müssen, die Original-Teile einbaut und auch Garantie darauf gibt. D.h. jetzt, ich bleibe auf über EUR 3.000,-- Reparaturkosten sitzen, ohne dass ich schuld bin.
Ich habe nach BGH-Urteilen geforscht und gefunden, dass wenn mein Mini noch Garantie hat, ich ein Recht darauf habe, in eine Vertragswerkstatt wg. Kulanzansprüchen gehen kann.
Jetzt ist meine Frage: Ist diese Anschlussgarantie eine Garantie, womit ich eh immer in eine BMW-Vertragswerkstatt gehen muss?
Ich bin echt fassungslos über diese Ungerechtigkeit und freue mich auf Hilfe...
Viele Grüße,
Claudia
