25.01.2015, 22:25
Die gegnerische Versicherung muss zahlen, aaaaber wenn ich das Fahrzeug zur Reparatur abgebe, dann gebe nicht ich den Auftrag zur Reparatur sondern die gegnerische Versicherung. Bei jedem Unfall gibt es ein Unfallprotokoll welches ich oder die Werkstatt ja erst bei der Versicherung einreichen muss um die Freigabe zu bekommen. Erst dann kann / sollte mit der Reparatur begonnen werden.
