26.01.2015, 13:37
evomann schrieb:Hallo Claudia,
wenn Du natürlich eine Abtretungserklärung unterzeichnet hast, dann würde ich mich ganz ruhig auf dem Sofa zurücklehnen, jetzt ist das eine Angelegenheit zwischen Werkstatt und Versicherung..
Das glaube ich weniger! Sie hat die Werkstatt beauftragt und damit der Entscheidung vorgegriffen, ob sie die überhaupt beauftragen durfte.
Es ist richtig, dass eine Reparatur auch in einer freien Werkstatt ausgeführt werden kann (ev. muss), wenn sie mit der in einer Vertragswerkstatt gleichwertig ist. Es gab gerade vor kurzer Zeit ein Urteil dazu im ADAJUR-Newsletter (ein Newsletter vom ADAC über aktuelle Urteile, die auch in der Verkehrsrechts-Datenbank des ADAC zu finden sind). Leider kann ich es nicht mehr so präzise wiedergeben, dass es hier helfen könnte. Vielleicht mal dort (als ADAC-Mitglied) selbst suchen!
Ergänzung:
Wenn ich mich so grob erinnere, muss Dir die Versicherung wohl konkret eine Werkstatt nennen, wo die Reparatur gleichwertig zu dem günstigeren Preis hätte ausgeführt werden können. Nur allein das Geld fordern reicht nicht.