26.01.2015, 19:55
Gibt es denn neuerdings eine "Steuerungsmöglichkeit" der gegnerischen Versicherung, wo ein Auto NICHT repariert werden darf?
Schadenminderungspflicht hin oder her, aber dass ein BMW nicht zu BMW darf, wäre schon eine juristische Trendwende.
Die auch BMW etc nicht gefallen würde!
So oder so: Zumindest eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist wohl empfehlenswert. Nur nicht bei der Gesellschaft, die auch die Fahrzeuge versichert
Ansonsten- ab zum Anwalt!
Mit Blick auf Durchrostungsgarantie und Kulanzchancen würde ich Karosseriearbeiten -spätestens bei unverschuldeten Unfällen- garantiert bei BMW machen lassen.
Schadenminderungspflicht hin oder her, aber dass ein BMW nicht zu BMW darf, wäre schon eine juristische Trendwende.
Die auch BMW etc nicht gefallen würde!
So oder so: Zumindest eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist wohl empfehlenswert. Nur nicht bei der Gesellschaft, die auch die Fahrzeuge versichert

Ansonsten- ab zum Anwalt!
Mit Blick auf Durchrostungsgarantie und Kulanzchancen würde ich Karosseriearbeiten -spätestens bei unverschuldeten Unfällen- garantiert bei BMW machen lassen.