27.01.2015, 00:33
evomann schrieb:Hallo Claudia,
wenn Du natürlich eine Abtretungserklärung unterzeichnet hast, dann würde ich mich ganz ruhig auf dem Sofa zurücklehnen, jetzt ist das eine Angelegenheit zwischen Werkstatt und Versicherung..
Das stimmt so nicht ganz.
Der Werkleistungsvertrag ist zwischem Auftraggeber und Werkstatt zu Stande gekommen.
Die Abtretung berührt den eigentlichen Anspruch der Werkstatt gegenüber dem Auftraggeber nicht.
Die Abtretung der Ansprüche ist nur eine "Art der Zahlung". Sollte die Versicherung nicht zahlen, bleiben die Ansprüche der Werkstatt gegen den Auftraggeber. Diese sind durch die Abtretung ja nicht erloschen.
+++ R60 CS All4 +++