13.03.2015, 15:55
Normaler Weise ist bei solchen Vorgängen wie folgt vorzu gehen: Der Kunde bringt sein Fahrzeug zum Händler, der Schaden wird begutachtet und die Höhe der Kosten festgestellt, dieses dann zur Versicherung geschickt und nach Überprüfung wird dann die Reparatur freigegeben. Kann aber auch sein (ist mir auch schon passiert) das man die Reparaturkosten erst bezahlen muss und das Geld dann von der Versicherung bekommt.