04.04.2017, 17:30
alfshumway schrieb:Klingt komisch, ist aber so:Hast Du dazu eine Quellenangabe?
Teil der europäischen Betriebserlaubnis ist, daß vorne KEIN Kennzeichenhalter zulässig ist (weil Fußgängerschutz...) Und was ist mit der Kante des Kennzeichens![]()
Dadurch würde außerdem "die Fahrzeuglänge verändert und müßte in den Papieren eingetragen werden".
oder ist das von Hilfspolizisten verbreiteter Irrglaube, da sie Ihr eigenes Amtsblatt nicht verstehen, oder ggf. nur eine Info vom Fahrzeughersteller an Autohäuser?
Betreffend Fußgängerschutz stimmt dies übrigens nicht so ganz, es gibt genügend Hersteller, die Halter gemäß der aktuellen EG-Richtlinien fertigen.
#Lotte