15.04.2015, 09:27
- Freigabe des Reifenherstellers (Telefonisch erfragen, wird dann per Post oder Mail oder Fax zugesendet sofern es keine technischen bedenken gibt - aber das erwarte ich in diesem Fall nicht)
- Segen des TüV oder einer anderen zugelassenen Prüfstelle (je nach Fahrwerk eine §19 oder §21 Abnahme)
... und dann noch das ganze in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.
Kostet alles Zeit und Geld, da braucht man schon gute Gründe damit sich soetwas lohnt.
Tutur
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Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren ...
Info's zu meinem R55 (Tutur's Brownie): http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=89706