25.05.2015, 14:42
LePetitPascal schrieb:Also, meiner ist 1 Jahr alt und als Leasingwagen. Hab mal nachgefragt und es hat sich folgendes ergeben:
1. Wenn dann nur Umbau mit Originalteilen und in einer Zugelassen BMW/MINI Werkstatt.
2. Nach Ende der Leasingzeit und zur Rückgabe muss der Kaufzustand wieder hergestellt werden.
Auf Nachfragen nach einer Übernahme kam:
Die Umbauten müssen zum Zeitpunkt des Umbaus mit Material und Kosten bewertet werden sowie ein Gutachten des aktuellen Fahrzeugswert damit dies in die Kostenrechnung zur Übernahme eingehen kann.
Danke,
mir wurde gesagt wenn die Umbauten ABE sprich Zulassung für das jeweilige Fahrzeug haben und nachweislich von einem Fachbetrieb (also nicht unbedingt Mini/BMW) montiert wurden hat das keinen Einfluss auf die Gewährleistung oder spätere Kulanzabwicklung! Ist ja bei Felgen von Fremdherstellern dasselbe, müsstest ja sonst immer die teuren Mini Felgen fahren

Hat aber nichts mit Leasing zu tun, da wird das Auto ja zurückgegeben und sollte dann im Auslieferungszustand sein.
MFG
gente
gekauft: 30.12.2014, EZ 05.01.2015
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