04.04.2017, 19:08
Ich glaube nicht, daß das wirklich in großem Maße bekannt ist, vielleicht nicht einmal beim TÜV, oder den Streckenposten.
Es ist eine Herstellerinfo, leider ohne Datumsangabe, es wird nur BMW erwähnt aber ich würde davon ausgehen, daß es auch für MINI gilt.
Kennzeichenbefestigung vorne.
Sachverhalt:
Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.
Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung:
Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: ”Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen”.
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.
Vorgehensweise:
Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.
Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.
Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.
Teile:
Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden.
Es ist eine Herstellerinfo, leider ohne Datumsangabe, es wird nur BMW erwähnt aber ich würde davon ausgehen, daß es auch für MINI gilt.
Kennzeichenbefestigung vorne.
Sachverhalt:
Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.
Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung:
Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: ”Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen”.
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.
Vorgehensweise:
Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.
Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.
Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.
Teile:
Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"
