04.04.2017, 12:10
alfshumway schrieb:Teil der europäischen Betriebserlaubnis ist, daß vorne KEIN Kennzeichenhalter zulässig ist (weil Fußgängerschutz...)
Muß hier nochmal nachfassen, denn auf den Fotos meiner R53 ist vorne ein Kennzeichenhalter zu sehen.
Anscheinend wurden diese Vorschriften erst in den letzten Jahren geändert und bis zu diesem Zeitpunkt (Baujahr) war/ist es noch erlaubt.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"
