16.05.2017, 09:04
Boonzay schrieb:... Das wichtigste ist das man Gebrauchtwagen Garantie bekommt ansonsten finger weg. Ist Händler der muss eine geben. Alles andere wäre no go.
Das ist falsch!

Der Händler ist gesetzlich zu einer 2-jährigen Gewährleistung auf Mängel (nicht auf normalen Verschleiß) verpflichtet. Die ist etwas anderes als eine Garantie, die eine freiwillige Leistung (meist mit Extrakosten) ist und auch Verschleißteile (s. Kleingedrucktes) beinhalten kann.