03.04.2017, 11:04
Klingt komisch, ist aber so:
Teil der europäischen Betriebserlaubnis ist, daß vorne KEIN Kennzeichenhalter zulässig ist (weil Fußgängerschutz...) Und was ist mit der Kante des Kennzeichens
Dadurch würde außerdem "die Fahrzeuglänge verändert und müßte in den Papieren eingetragen werden".
Ja seltsam, was man sich so alles an Vorschriften ausdenken kann
Teil der europäischen Betriebserlaubnis ist, daß vorne KEIN Kennzeichenhalter zulässig ist (weil Fußgängerschutz...) Und was ist mit der Kante des Kennzeichens

Dadurch würde außerdem "die Fahrzeuglänge verändert und müßte in den Papieren eingetragen werden".
Ja seltsam, was man sich so alles an Vorschriften ausdenken kann

R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"
