22.07.2015, 15:23
minti schrieb:Warum für einen LLK ein Gutachten benötigt werden soll ist auch nie richtig geklärt worden.
Ändert ein leistungsfähigerer Ladeluftkühler das Leistungs-, Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs?
Wenn ja, dann ist ein Gutachten und Eintragung bzw. ABE erforderlich wie auch bei Downpipes (HJS -> ECE-Zulassung).
... und dann war da noch die Geschichte: Einige wenige fahren mit Software-Tuning ohne Eintragung und Betriebserlaubnis und legen dennoch Wert auf ein Gutachten für'n LLK
ich gebe Dir völlig Recht was die Software angeht. Nur wenige Kunden buchen bei uns das TÜV Gutachten dazu. Vorteil der Software ist eben, dass man diese nicht "sehen" kann. Den Kühler sieht man sehr wohl. Ob das jetzt auffällt oder nicht ist eine andere Geschichte. Wer auf Nummer sicher gehen will nimmt unseren LLK mit Gutachten, unsere Downpipe mit E-Prüfzeichen oder HJS oder Bastuck, und natürlich zum Tuning ein Gutachten.
Unsere Kühler haben nicht umsonst die Langlöcher links und rechts. Also als erstes Kühler ansetzen, dann Schläuche drauf, dann Kühler fest machen. So passt der Kühler 100%.
Wir mussten im übrigen noch an keinem Fahrzeug an der Front Anpassungen vornehmen. Wir verkaufen die LLK's an einige Händler, zudem verbauen wir auch einige selbst davon.
Ich denke nicht, dass es einen großen Leistungsunterschied zwischen unserem und dem Wagner gibt. Fakt ist, wir haben viele der "günstigen" Produkte getestet, meist sind die Netze eben Schrott. Druckverlust im LLK zu hoch etc. Es gibt darüber durchaus Dokumentationen, allerdings macht es keinen Sinn so etwas zu veröffentlichen. Beim MINI Kühler waren sehr viele Messungen nötig um die perfekte Netzkonfiguration zu finden. Die haben wir jetzt

Ich wünsche euch noch einen schönen, heißen Tag.
PS. besteht im übrigen Interesse an einer Sammelbestellung für die Ladeluftkühler bei dem Wetter?