03.09.2015, 19:23
Frank S schrieb:Ja, falls nicht ab Werk eingetragen, gibt es ein Gutachten in dem steht:
Es ist ein Nachrüstsatz Lenkanschlag zu verbauen (R50 / MINI: 32 11 0 303 293 bzw. MINI-N: 32 10 6777974).
Der korrekte Einbau der Lenkanschlagsbegrenzung ist durch eine Werkstattbescheinigung nachzuweisen.
so ist es!
Bei meinem R55 standen die originalen 18-Zöller leider (auch) nicht in den Papieren!
Nur mit der Lenkeinschlagsbegenzung und inkl. Felgengutachten wurde vom TÜV'ler der Segen gegeben!
