17.09.2015, 17:43
jc 576 schrieb:Die Eintragung und Vermessung wurde in einer Werkstatt meines Vertrauens beauftragt, das Auto wurde extern vermessen und vom Prüfer persönlich von der Vermessung abgeholt und zurück in die Werkstatt gefahren, das war sozusagen die Prüf- und Probefahrt. Damit war dem Prüfer wohl klar, dass eine Vermessung durchgeführt wurde und für ihn war nach erfolgreicher Probefahrt alles ok, also grünes Licht für die Eintragung, die ja auch schon gemacht wurde.Sorry für mich ist das Pfusch.Du als Kunde bezahlt für eine Leistung und dafür solltest du auch eine entsprechende Dokumentation erhalten.
Von Pfusch kann da nicht die Rede sein, den Beteiligten erschien es unter diesen Umständen einfach nicht notwendig, ein Protokoll auszudrucken. Was niemand wusste, war, dass ich es gern gehabt hätte und mit der Einstellung nicht so recht zufrieden bin.
Der Dienstleister muss sich im Fall einer Reklamation ebenfalls absichern um im Fall einer Reklamation durch den Kunden nachzuweisen das das Fahrwerk nach Herstellerangaben eingestellt wurde.