17.09.2015, 21:59
Asali schrieb:In jedem Gutachten.
Irrtum!
In Gutachten steht, dass das Fahrwerk anschließend zu vermessen ist, was wohl jeder im eigenen Interesse ohnehin machen dürfte.
Es existiert aber nirgends (weder von Herstellern noch vom TÜV) eine Anweisung oder Auflage, dass das Messprotokoll zur Eintragung notwendig ist, wie Du es oben behauptet hast und nur das wollte ich klarstellen!