18.09.2015, 00:12
great_ape schrieb:Ja, aber wie möchtest Du ohne Protokoll die Vermessung nachweisen?
Das ist genau der Punkt, man muss nichts nachweisen!
Ich kenne keinen Paragraphen o. Ä. (deshalb hatte ich danach gefragt), der dies fordert und musste bei meinen Eintragungen noch nie etwas vorlegen.