25.09.2015, 08:47
Als erstes solltest du mal prüfen ob die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt wurde und ob dies mit der richtigigen Formulierung gemacht wurde. Denn sonst würden 2 Jahre Gewährleistung bestehen. Wenn das nicht geht würde ich mich an die Schlichtungsstelle für deinen Bereich und die Werkstatt wenden, ob hier nicht noch was zu machen ist.
Grüße
Grüße
Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät.