14.02.2016, 17:18
NokNok schrieb:Der Verkäufer allerdings möchte mir nicht die gesetzliche Gewährleistung von 12 (oder doch 24?) Monaten zusprechen,...
Zitat: Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.
Gilt die Gewährleistungspflicht auch für private Autoverkäufer?
Am 29. April 2015 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist- etwa auf ein Jahr- durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert ist (Az.: VIII ZR 104/14)
Zitat:Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.Der Verkäufer kann dir erzählen, was er möchte. Gesetzliche Gewährleistung gilt immer, wenn es keine Privatperson ist!
Quellen:
http://www.berlin.de/special/auto-und-mo...gewae.html
http://www.12gebrauchtwagen.de/gebraucht...nterschied