13.04.2016, 18:39

stinksauer ist.
ware heute Nachmittag zuerst beim TÜV danach bei einem GTÜ Gutachter.
Der beim TÜV hat gleich die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, die Spurplatten seien im Leben nicht eintragungsfähig, unzureichende Radabdeckung. Da war ich schneller wieder vom Hof als ich drauf war.
Auf dem Rückweg bei einem GTÜ-Gutachter angehalten. Er dürfe so eine Eintragung auch machen.
Er wirft einen Blick drauf: In keinem Fall sei das Eintragungsfähig wegen zu geringer Radabdeckung.
Ich also heim, die Dinger runter geschmissen, wieder zurück um HU und AU zu machen. Alles kein Problem - neue Plakete drauf und gut.
An unserem R57 Cooper Cabrio D Bj. 2011 ist am Fahrwerk alles original, es sind original Mini R111 Felgen mit 225/45/17 Reifen drauf.
Ostersamstag waren wir bei Gigamot in Hemsbach. Ich hatte dort extra gefragt ob das eintragungsfähig sei - ja kein Problem.
Was ich da alles an Minis mit Fahrwerk, Spurplatten, 19-Zöllern ect ect. gesehen hab...

die müssen doch alle höchst illegal unterwegs sein wenn die bei meinen praktisch originalen schon so´n Terz machen.
Ich verstehe das nicht.
Bin gespannt ob der Händler (der zugesagt hat daß die 12mm ohne Änderungen am Fahrzeug eintragungsfähig seien) die Spurplatten zurücknimmt.
Oder bin ich einfach ein Glückspilz?

LG
doscanonos