14.04.2016, 14:13
12mm pro Seite.
Die R111 Felgen haben ne 48er ET.
Das linke an der Geschichte ist: Der Gutachter der eine Eintragung abgezeichnet hat haftet nicht für Schäden an Dritten wenn durch eine unzulässige Eintragung jemand zu Schaden kommt.
Im Schein kann was auch immer "eingtragen" sein, wenn etwas passiert weil eine Eintragung nicht Regelkonform war, ist allein der Fahrzeughalter haftbar.
ERGO: dann kann ich mir den bürokratischen Eintragungsmist auch gleich ganz sparen.
LG
Jürgen
Die R111 Felgen haben ne 48er ET.
Das linke an der Geschichte ist: Der Gutachter der eine Eintragung abgezeichnet hat haftet nicht für Schäden an Dritten wenn durch eine unzulässige Eintragung jemand zu Schaden kommt.
Im Schein kann was auch immer "eingtragen" sein, wenn etwas passiert weil eine Eintragung nicht Regelkonform war, ist allein der Fahrzeughalter haftbar.
ERGO: dann kann ich mir den bürokratischen Eintragungsmist auch gleich ganz sparen.
LG
Jürgen