14.04.2016, 14:25
doscanonos schrieb:12mm pro Seite.
Im Schein kann was auch immer "eingtragen" sein, wenn etwas passiert weil eine Eintragung nicht Regelkonform war, ist allein der Fahrzeughalter haftbar.
ERGO: dann kann ich mir den bürokratischen Eintragungsmist auch gleich ganz sparen.
LG
Jürgen
Willkommen in der Bananen Republik Deutschland.
Wenn es nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen.