16.04.2016, 19:46
kurare schrieb:Wenn man etwas eingetragen bekommt, wie z.B. Spurplatten, und man danach nicht mehr daran rummanipuliert ist alles o.K. Dann kann die Versicherung, und erst recht nicht der Schützenverein was dagegen machen.
Hi,
und genau das was Du hier sagst stimmt so eben nicht.
Weil, der Gutachter welcher die Eintragung gemacht hat wird niemals für einen Schaden haftbar gemacht. Der bekommt vlt. einen Rüffel von der Behörde, das war es aber dann schon.
Und wenn ein oder zwei andere Gutachter nach einem Versicherungsfall feststellen, daß die Eintragung so wie sie war eben nicht regelkonform war, dann haftet der Fahrzeughalter - weil der IMMER zuerst haftet. Auf eine Eintragung kann man sich dann nicht berufen.
Oder wie der GTÜ Mann zu mir sagte: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Die Eintragung nutzt Dir nur dann etwas wenn Du von der Rennleitung gestoppt wirst und die Dein KfZ checken ob das auch alles auffm Papier steht was da gemacht wurde. Ja dann ist ja Alles gut.
-> Solange nix passiert ist es das auch.
Nur das versuche ich klar zu machen
Und natürlich stand das im vorher geschilderten Fall auch in dem Vertrag, daß ein Unglücksfall eben nicht versichert ist. ABER wenn Du eine Lebensversicherung abschliesst, denkst Du wirklich auch daran genau durchzulesen "wenn, wie, wo, wesshalb, warum diese dann nicht ausbezahlt werden kann...
Ich versetehe eine Risko Unfall Lebensversicherung erstmal so: "Wenn Tot -> dann Geld."
Ja genau, komplett falsch verstanden. Geld nur wenn z.B. Meteorit auf den Kopf gefallen, der Flugzeug ins Auto, oder Brückenpfeiler auf den Kopf...
Ich selbst bin Optikermeister und mache auch offizielle Führerschein Sehteste.
Für mich ist klar: wenn ich einen Unfall habe, egal ob selbst verschuldet oder nicht, das erste was ich mache ist: Prüfe ob der Gegner eine Brille auf hatte.
Wenn nicht, dann der Rennleitung sagen; "ich glaube der hat mich nicht gesehen, vielleicht sieht der/die nicht richtig - das sollte geprüft werden."
Da hat man immer grosse Chancen, daß zumindest eine Teilschuld an den Gegner abgedrückt wird.
Ich könnte jetzt etwas aus dem Nähkästchen plauder mit welcher Sehleistung Kunden von mir im Strassenverkehr unterwegs sind, mache ich aber nicht.
Ich sage nur eins: Das was ich mit bekomme ist reichlich beängstigend.
Die Spitzenreiterin welche ich in meinem Geschäft hatte war eine Frau mit einer Sehleistung von unter 10% mit massiven Gesichtsfeldausfällen im Randbereich.
Nach meiner Überprüfung, ich habe ihr erklärt daß ich den Führerscheinsehtest leider nur als nicht bestanden unterzeichnen kann, hat sie motzend den Laden verlassen; "sie würde ja noch Alles sehen..." Und ja, sie ist mit ihrem Auto weg gefahren...
Wehe, Du bewegst KfZ und Deine Sehleistung entspricht nicht den Vorgaben! Da hast Du ganz schnell ein riesiges Problem am Hacken falls etwas passieren sollte.
Und wehe Du hast ein manipuliertes KfZ unterm Hintern das nicht absolut Wasserdicht 500%ig allen aktuellen, offiziellen EU-Reglementierungen entspricht.
Da hast Du ganz schnell ein riesiges Problem am Hacken falls etwas passieren sollte.
Nicht mehr und nicht weniger versuche ich hier klar zu machen.
Alles ist immer gut solange nix passiert, aber wehe wenn.
LG
Jürgen