17.04.2016, 19:12
Totolino schrieb:Mit den teilweise vorgetragenen Begründungen wären Einzelabnahmen gem. der §§ 19 (2) i.V.m. 21 StVZO ein ad absurdum.
Abgesehen davon, anderer TÜV, anderer Tag, anderer Prüfer, kann Wunder wirken.
Widerspruch in sich.
