09.05.2016, 09:13
Bestimmt geht da ja was wenn der Wagen beim Händler gekauft wurde.
Aber wenn er von Privat gekauft wurde und da ne Probefahrt mit gemacht wurde, dann ist es nicht einfach damit getan, dass Auto demjenigen wieder hinzustellen.
Da müsste man erstmal beweisen, dass die Mängel schon vorher vorlagen und mutwillig verschwiegen wurden. Sonst würde ja bald jeder auf der Rückfahrt die Kupplung abrauchen lassen und dem Privatverkäufer die Kiste wieder hinstellen...
Die Frage ist halt, so etwas fällt ja normalerweise bei der Probefahrt auf, wurde das Auto dann trotzdem gekauft, welche Schuld trifft dann den Verkäufer?
Wurde keine Probefahrt gemacht und die "Katze" im Sack gekauft, dann ist man selber Schuld, ausser der Verkäufer wollte unter keinen Umständen das man eine Probefahrt macht, aber wer kauft dann ein Fahrzeug?
War bei der Probefahrt alles Ok und der Fehler tritt jetzt auf, kann es auch ein Defekt sein, der erst bei einem Selber entstanden bzw. aufgetreten ist. Ich kenne da keine Rechtsgrundlage welche in solch einem Fall dem Privatverkäufer eine Verbesserung anlasten könnte, wohl aber einem Fahrzeughändler welcher eine Gebrauchtwagengarantie darauf gibt. Gerade bei Verschleissteilen wie der Kupplung oder den Bremsen ist sowas aber auch immer schwierig...
Aber wenn er von Privat gekauft wurde und da ne Probefahrt mit gemacht wurde, dann ist es nicht einfach damit getan, dass Auto demjenigen wieder hinzustellen.
Da müsste man erstmal beweisen, dass die Mängel schon vorher vorlagen und mutwillig verschwiegen wurden. Sonst würde ja bald jeder auf der Rückfahrt die Kupplung abrauchen lassen und dem Privatverkäufer die Kiste wieder hinstellen...

Die Frage ist halt, so etwas fällt ja normalerweise bei der Probefahrt auf, wurde das Auto dann trotzdem gekauft, welche Schuld trifft dann den Verkäufer?
Wurde keine Probefahrt gemacht und die "Katze" im Sack gekauft, dann ist man selber Schuld, ausser der Verkäufer wollte unter keinen Umständen das man eine Probefahrt macht, aber wer kauft dann ein Fahrzeug?
War bei der Probefahrt alles Ok und der Fehler tritt jetzt auf, kann es auch ein Defekt sein, der erst bei einem Selber entstanden bzw. aufgetreten ist. Ich kenne da keine Rechtsgrundlage welche in solch einem Fall dem Privatverkäufer eine Verbesserung anlasten könnte, wohl aber einem Fahrzeughändler welcher eine Gebrauchtwagengarantie darauf gibt. Gerade bei Verschleissteilen wie der Kupplung oder den Bremsen ist sowas aber auch immer schwierig...