16.05.2016, 22:01
Mr_53 schrieb:Muss jetzt die Rechnung raussuchen zwecks Garantie, hoffentlich hab ich die nochUm Ansprüche im Rahmen der Garantie / Gewährleistung / Sachmängelhaftung geltend machen zu können, ist nicht zwingend das Vorlegen einer Rechnung erforderlich.
Es genügt nachweisen zu können, wann man die Zahlung leistete. Dazu genügt auch ein Kontoauszug.