06.12.2016, 01:41
whistler schrieb:Ich muss Dir widersprechen was das Wunschkennzeichen betrifft,denn ich fragte danach. ...
Wie hinlänglich bekannt, gibt es bei vielen Behörden leider auch Mitarbeiter(innen), denen das notwendige Fachwissen fehlt!
Nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) gilt bundeseinheitlich eine Gebühr von € 10,20 für Wunschkennzeichen, z. B. hier nachzulesen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artike...-gebuehren
Da ich weder Zeit noch Lust habe, es noch ein weiteres Mal zu wiederholen, ist das Thema hiermit für mich erledigt!
