06.10.2006, 21:02
Sorry - ich habe mich nochmal auf den aktuellsten Stand gebracht:
Laut dem VdTÜV-Merkblatt 751 ist die Mindesthöhe für bewegliche/elastische Teile 7cm und für feste Teile 8cm.
Aber diese Richtlinie ist kein Gesetz. Somit kann Dir eigentlich nichts passieren, solange es von einem TÜV-Prüfer abgenommen wurde. Auch wenn der Prüger gegen die Richtlinie verstoßen hat, weil vielleicht ein oder zwei Augen zugedrückt hat.
Problematisch kann es nur werden wenn dadurch eine Gefährdung entsteht. Z.B. das er so tief ist, dass die Ölwanne aufgerissen wird oder das Teile des Unterbodens (Lenkung, Fahrwerk etc) abreissen, die entweder wichtig für ein betriebgerechtes Nutzen des Fahrzeugs sind oder andere gefährden, weil sie auf der Fahrbahn herumliegen.
Laut dem VdTÜV-Merkblatt 751 ist die Mindesthöhe für bewegliche/elastische Teile 7cm und für feste Teile 8cm.
Aber diese Richtlinie ist kein Gesetz. Somit kann Dir eigentlich nichts passieren, solange es von einem TÜV-Prüfer abgenommen wurde. Auch wenn der Prüger gegen die Richtlinie verstoßen hat, weil vielleicht ein oder zwei Augen zugedrückt hat.
Problematisch kann es nur werden wenn dadurch eine Gefährdung entsteht. Z.B. das er so tief ist, dass die Ölwanne aufgerissen wird oder das Teile des Unterbodens (Lenkung, Fahrwerk etc) abreissen, die entweder wichtig für ein betriebgerechtes Nutzen des Fahrzeugs sind oder andere gefährden, weil sie auf der Fahrbahn herumliegen.
Das kleine Emblem auf den Kiemen
enthält nur einen Buchstaben.
Aber was für einen.