29.06.2017, 11:30
Der Test der Beleuchtungseinrichtung beim TÜV beinhaltet
Aber @Wissi, ich gebe Dir recht.
Wenn man die gesetzlichen Maßstäbe sehr streng anlegen würde, könnte es eng werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.![Devil! Devil!](https://www.mini2.info/images/smilies/icon_devil.gif)
Das Thema ist an anderer Stelle schon einmal durchgekaut worden & mehrfach wurde u.a. auch vom TÜV auf Nachfrage mitgeteilt, solange die Reflektorfläche des Scheinwerfers nicht verändert wird, bestehen keine Probleme bzgl. der Zulässigkeit.
Die Reflektorfläche befindet sich bei den Scheinwerfern, um die es hier geht, nur im Brenner & dieser bleibt absolut unangetastet.
Man kann aber auch alles so lassen, wie es ist.
Wenn ich ab Werk schwarze Scheinwerfer gehabt hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, diese zu öffnen, nur um andere Hitzeschutzbleche zu montieren.
- Funktionskontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage
- Prüfung der Kontrollleuchten
- Prüfung der Einstellung der Scheinwerfer und ggf. Nebelscheinwerfer
- Prüfung Leuchtweitenregulierung
- Sichtkontrolle der Leuchten und Scheinwerfer
- Kontrolle der Zulässigkeit (Anzahl, Anbringung, Ausführung)
Aber @Wissi, ich gebe Dir recht.
Wenn man die gesetzlichen Maßstäbe sehr streng anlegen würde, könnte es eng werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
![Devil! Devil!](https://www.mini2.info/images/smilies/icon_devil.gif)
Das Thema ist an anderer Stelle schon einmal durchgekaut worden & mehrfach wurde u.a. auch vom TÜV auf Nachfrage mitgeteilt, solange die Reflektorfläche des Scheinwerfers nicht verändert wird, bestehen keine Probleme bzgl. der Zulässigkeit.
Die Reflektorfläche befindet sich bei den Scheinwerfern, um die es hier geht, nur im Brenner & dieser bleibt absolut unangetastet.
Man kann aber auch alles so lassen, wie es ist.
Wenn ich ab Werk schwarze Scheinwerfer gehabt hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, diese zu öffnen, nur um andere Hitzeschutzbleche zu montieren.