11.03.2005, 20:25
wie jetzt...verstehe ich das richtig, du kaufst und verkaufst deinen mini bei ein und demselben Händler richtig?
Du hast beide Verträge mit dem Händler schon unterschrieben... aber noch nicht abgegeben.
So laut meinem Wissen kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn ein Antrag gestellt und dieser Angenommen wurde zustande. (Verpflichtungsgeschäft)
Danach erfolgt das Erfüllungsgeschäft, d.h. Ware und Geld wird übergeben.
Jetzt muss man natürlich prüfen, ob der Kaufvertag unter vorbehalt geschrieben worde, ist, dass heißt ob jetzt noch etwas in den AGBs steht, was den Kaufvertrag nachträglich auflöst etc.
Passiert ist mir das noch nicht, wünsche Dir auf jeden Fall Glück, dass das noch irgendwie alles klappt.
Du hast beide Verträge mit dem Händler schon unterschrieben... aber noch nicht abgegeben.
So laut meinem Wissen kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn ein Antrag gestellt und dieser Angenommen wurde zustande. (Verpflichtungsgeschäft)
Danach erfolgt das Erfüllungsgeschäft, d.h. Ware und Geld wird übergeben.
Jetzt muss man natürlich prüfen, ob der Kaufvertag unter vorbehalt geschrieben worde, ist, dass heißt ob jetzt noch etwas in den AGBs steht, was den Kaufvertrag nachträglich auflöst etc.
Passiert ist mir das noch nicht, wünsche Dir auf jeden Fall Glück, dass das noch irgendwie alles klappt.