23.01.2018, 13:32
Du könntest es im Rahmen einer §19.2 und in Verbindung mit einem Leistungsprotokoll jedenfalls als Vergleichsgutachten nehmen. Wenn Deine Leistung belegt ist und relevante Anbauteile wie AGA auch ein entsprechendes Gutachten haben, ist mit dem BMW-Gutachten dann belegt, dass Karosserie und Bremse für die entsprechende Leistung freigegeben sind.