12.03.2005, 12:59
Hi,
wenn ich das alles richtig verstanden habe, wurden zwei Verträge geschlossen. An beide Verträge bist Du und der Händler gebunden. Wenn der Händler nun einen nicht erfüllen will, begeht er einen Rechtsbruch und man kann ihn rechtlich belangen. WÜrde aber sicherheitshalber noch mal schauen, was da so in den AGBs steht und ob es ein Widerrufsrecht für den Verkäufer gibt.
Ich würde es erst nochmal auf die freundliche Art und Weise mit einem Gespräch versuchen und dort die Rechtslage klarstelen. Ebenso kann ein Hinweis auf eine Beschwerde bei BMW München Wunder bewirken.
Hilft das nicht, würde ich mich erst mal an BMW Mü wenden und erst als Letzten Schritt zu einem Anwalt gehen. Das würde ich auch nur dann machen, wenn man Dir einen Preis für den Gebrauchten geboten hat, der woanders nicht zu erzielen ist. Ansonsten lieber einen anderen Händler suchen.
Gruß
Patrick
wenn ich das alles richtig verstanden habe, wurden zwei Verträge geschlossen. An beide Verträge bist Du und der Händler gebunden. Wenn der Händler nun einen nicht erfüllen will, begeht er einen Rechtsbruch und man kann ihn rechtlich belangen. WÜrde aber sicherheitshalber noch mal schauen, was da so in den AGBs steht und ob es ein Widerrufsrecht für den Verkäufer gibt.
Ich würde es erst nochmal auf die freundliche Art und Weise mit einem Gespräch versuchen und dort die Rechtslage klarstelen. Ebenso kann ein Hinweis auf eine Beschwerde bei BMW München Wunder bewirken.
Hilft das nicht, würde ich mich erst mal an BMW Mü wenden und erst als Letzten Schritt zu einem Anwalt gehen. Das würde ich auch nur dann machen, wenn man Dir einen Preis für den Gebrauchten geboten hat, der woanders nicht zu erzielen ist. Ansonsten lieber einen anderen Händler suchen.
Gruß
Patrick
![[Bild: Sig.jpg]](http://www.drachenfeld.homepage.t-online.de/Sig.jpg)