12.03.2005, 18:30
d-dorf schrieb:Wenn die Verträge nicht nur von Dir unterschrieben sind, sondern auch vom Mini Händler sind diese bindend. (Der Verkäufer muss natürlich von seinem Chef zeichnungsberechtigt sein.)
Naja, meine Jura-Stunden an der Uni sind schon was her, aber ich glaube, die von dir gemachte Einschränkung der Zecihnungsberechtigung ist im vorliegenden Fall irrelevant.... besser gesagt, sie ist hier im Aussenverhältnis zwischen Autohaus und Kunden irrelevant, da der Kunde im Rechtsverkehr davon ausgehen können muss, dass der Verkäufer zum Abschluss von Rechtsgeschäften ermächtigt ist. Wäre ja auch noch schöner, wenn du als Kunde dir erst einmal schriftlich vom GF, Prokuristen etc. bestätigen lassen müsstest, dass der dir gegenüber stehende Verkäufer zum Vertragsabschluss berechtigt ist.
Im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Arbeitgeber sieht die Sache anders aus. Aber das interessiert hier wiederum den Käufer nicht.
Achim