14.03.2005, 14:27
grundsätzlich handelt es sich in der Tat hier um zwei unterschiedliche Verträge, jedoch stehen beide im unmittelbaren "Sachzusammenhang" und sind daher auch entsprechend zu würdigen ("Kausaliät").
Der Chef haftet grundsätzlich für die Aussage bzw. Unterschrift seines Verkäufers, welcher als "Erfüllungsgehilfe" dir gegenüber das Autohaus offiziell repräsentiert hat. Hierbei stellt sich nicht die Frage, ob er zeichnungsbefugt ist oder nicht. Dieses wird dann intern zu klären sein müssen und kann nicht dein Problem sein. Ggrf. sucher einen Anwalt auf, da wrst du diese markierten Begriffe dann ebenfalls hören
(dies ist eine reine private Meinung und stellt keine rechtsverbindliche -Beratung dar - Hinweis muss ich abgeben
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Der Chef haftet grundsätzlich für die Aussage bzw. Unterschrift seines Verkäufers, welcher als "Erfüllungsgehilfe" dir gegenüber das Autohaus offiziell repräsentiert hat. Hierbei stellt sich nicht die Frage, ob er zeichnungsbefugt ist oder nicht. Dieses wird dann intern zu klären sein müssen und kann nicht dein Problem sein. Ggrf. sucher einen Anwalt auf, da wrst du diese markierten Begriffe dann ebenfalls hören

(dies ist eine reine private Meinung und stellt keine rechtsverbindliche -Beratung dar - Hinweis muss ich abgeben

...[i]Es gibt Gezeiten für der Menschen Treiben; Nimmt man die Flut wahr und handelt, führt sie uns zum Glück ....[/i]