24.10.2018, 10:00
Mal davon ausgehend das DarkSilverSurfer den Auftrag incl. der 1000€ Kosten "die er zu zahlen" hätte unterschrieben hat ...
... stellt sich mir folgende Frage: Kann sich der Händler - auch wenn er sich die gesetzliche Gewährleistung mit 1000 € bezahlen lässt - auf den unterschriebenen (verbindlichen?) Auftrag des Kunden berufen?
Wenn eindeutig nein ... würde ich auch keine müde Mark bezahlen.
Gibt es Anwälte hier im Forum?
... stellt sich mir folgende Frage: Kann sich der Händler - auch wenn er sich die gesetzliche Gewährleistung mit 1000 € bezahlen lässt - auf den unterschriebenen (verbindlichen?) Auftrag des Kunden berufen?
Wenn eindeutig nein ... würde ich auch keine müde Mark bezahlen.
Gibt es Anwälte hier im Forum?