28.12.2018, 16:48
Zitat:Habe mich heute mit meinen Anwalt kurzgeschlossen und ihm die Sache geschildert,nach seiner Aussage ist das Recht in diesem Fall zu 100% auf meiner Seite.Sag ich ja.

Zitat:Da wie bereits angenommen ein Händler die Gewährleistung nicht ausschließen darf und der Mangel aufgrund des kurzen Zeitraumes bereits beim Kauf bestanden hatte.Der dämliche Versuch des Händlers, die Gewährleistung ausschliessen zu wollen, könnte sich noch als Vorteil erweisen. So wird der Händler jetzt mglw. volle zwei Jahre Gewährleistung geben müssen.
