27.07.2019, 17:27
Das kenne ich anders. So habe ich mir das mal von einem Anwalt erläutern lassen: Bei einer defekten Ware kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Kommt die Ware schon defekt an, hat der Käufer das aber gar nicht nötig, denn er kann sich einfach auf den Kaufvertrag berufen und den Schrott (ich hoffe, ich gebe das jetzt richtig wieder) nicht erfüllungshalber annehmen. So ungefähr. Also in normalen Worten: Er erklärt dass der Müll den Vertrag nicht erfüllt und besteht auf die Lieferung einer Ware mit den vereinbarten Eigenschaften. Also eine intakte Ware, denn die war im Kaufvertrag (stillschweigend) vereinbart.
Ich kann nicht erkennen warum dem Händler - der seit über einer Woche mein mängelfreies Geld hat - es nach geltendem Recht nicht zuzumuten sein soll, die bezahlte, aber noch ausstehende intakte Ware ohne Verzögerung zu liefern. Bis ich meine bezahlte Ware hätte, hätte er das defekte Teil auch zurück. Und dass ich vertrauensürdig bin habe ich bereits mit der Vorkassezahlung bewiesen. Dieses "könnte ja sein, dass ich das defekte Teil nicht zurückschicke" ist letztlich sogar beleidigend.
Das ist das, was mich so ärgert: Es ist längst normal, dass sich die Händler einen Dreck um geltendes Recht kümmern, sie ignorieren es fröhlich. Warum sollten Sie es auch beachten? Sie können sich doch sicher sein, dass ihnen das nicht schadet, die Kunden fressen doch alle hingeworfenen Kröten, seien sie auch noch so dick oder widerlich. In diesem Falle heißt das: Ich werde brav erdulden, dass ich NACH meiner Zahlung noch immer ein armer Trottel bin, der um die Lieferung der bezahlten Ware betteln muss. Würde ich vor Gericht ziehen, bekäme ich sicher Recht, aber die Kosten können höher als der Schaden sein und es würde noch viel länger dauern. Ich würde mir also selber schaden. Und so geht es jedem Verbraucher und das wissen auch die Händler.
In der Mail, die ich von dem Händler bekam heißt es (Zitat): "Leider haben wir kein neues Fach mehr auf Lager und müssen dieses auch erst bei BMW bestellen. In meinen Worten: "Lieber Kunde, wir können Ihnen Ihre Ware sowieso nicht schnell liefern, stellen Sie sich auf eine längere Bearbeitungszeit ein." In einem bekannten Online-Auktionshaus werden von diesem Händler zur Zeit 9 (!) Exemplare zum Sofortkauf angeboten. Ein bedauerlicher irrtum oder doch nur ein Beleg dafür, dass ich mit meinem Post Recht habe?
Gruß Michael
Ich kann nicht erkennen warum dem Händler - der seit über einer Woche mein mängelfreies Geld hat - es nach geltendem Recht nicht zuzumuten sein soll, die bezahlte, aber noch ausstehende intakte Ware ohne Verzögerung zu liefern. Bis ich meine bezahlte Ware hätte, hätte er das defekte Teil auch zurück. Und dass ich vertrauensürdig bin habe ich bereits mit der Vorkassezahlung bewiesen. Dieses "könnte ja sein, dass ich das defekte Teil nicht zurückschicke" ist letztlich sogar beleidigend.
Das ist das, was mich so ärgert: Es ist längst normal, dass sich die Händler einen Dreck um geltendes Recht kümmern, sie ignorieren es fröhlich. Warum sollten Sie es auch beachten? Sie können sich doch sicher sein, dass ihnen das nicht schadet, die Kunden fressen doch alle hingeworfenen Kröten, seien sie auch noch so dick oder widerlich. In diesem Falle heißt das: Ich werde brav erdulden, dass ich NACH meiner Zahlung noch immer ein armer Trottel bin, der um die Lieferung der bezahlten Ware betteln muss. Würde ich vor Gericht ziehen, bekäme ich sicher Recht, aber die Kosten können höher als der Schaden sein und es würde noch viel länger dauern. Ich würde mir also selber schaden. Und so geht es jedem Verbraucher und das wissen auch die Händler.
In der Mail, die ich von dem Händler bekam heißt es (Zitat): "Leider haben wir kein neues Fach mehr auf Lager und müssen dieses auch erst bei BMW bestellen. In meinen Worten: "Lieber Kunde, wir können Ihnen Ihre Ware sowieso nicht schnell liefern, stellen Sie sich auf eine längere Bearbeitungszeit ein." In einem bekannten Online-Auktionshaus werden von diesem Händler zur Zeit 9 (!) Exemplare zum Sofortkauf angeboten. Ein bedauerlicher irrtum oder doch nur ein Beleg dafür, dass ich mit meinem Post Recht habe?
Gruß Michael