28.07.2019, 17:15
Natürlich hat der Kunde einen Anspruch auf ein intaktes Teil. Und natürlich hast Du auch den Anspruch auf korrekte Nachlieferung. Aber: Der Händler hat genauso das Recht, vor der Ersatzlieferung Deine Reklamation zu prüfen. Zum Beispiel dahingehend, ob das Teil Einbauspuren aufweist und somit möglicherweise beim Einbauversuch beschädigt wurde. Ich hab mehrere Jahre einen Teilehandel im Oldtimerbereich betrieben, was manche Kunden mir da versucht haben unterzujubeln ist schon sehr interessant. Und dann hat das Vorgehen von Langer nichts mit Servicewüste zu tun, sondern allein mit , meiner Meinung nachvollziehbarer, Vorsicht einem Kunden gegenüber den man nicht persönlich kennt (ein generelles Problem des Online-Shopping). Ärgerlich für Dich ist es zweifellos, kann ich nachvollziehen, aber es hat 2 Seiten....
Grüßle
Grüßle