21.10.2019, 20:01
Vorsicht...
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung erlischt nicht, solange eine freie Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und an diese kann sehr wohl die Bedingung geknüpft sein, dass das Fahrzeug nur zur Vertragswerkstatt darf.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung erlischt nicht, solange eine freie Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und an diese kann sehr wohl die Bedingung geknüpft sein, dass das Fahrzeug nur zur Vertragswerkstatt darf.