21.10.2019, 20:13
Grundsätzlich hast Du Recht, Garantie und Sachmängelhaftung sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Macht an dieser Stelle aber keinen Unterschied: Weder bei der Neuwagen- noch bei der Gebrauchtwagengarantie sind Klauseln mit Vertragswerkstattbindung zulässig. Einzige Bedingung ist, dass die ausführende Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet.
Macht an dieser Stelle aber keinen Unterschied: Weder bei der Neuwagen- noch bei der Gebrauchtwagengarantie sind Klauseln mit Vertragswerkstattbindung zulässig. Einzige Bedingung ist, dass die ausführende Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet.

-Team

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