22.12.2020, 19:52
Darum geht es nicht...
Gekauft wie gesehen greift nicht wirklich, wenn der Fehler beim Kauf auch schon da war - der Verkäufer also davon wusste und eben dieser Fehler nicht explizit im kaufvertrag vermerkt wurde.
Von Rückgabe habe ich auch nie gesprochen, diese Fragen zielen lediglich darauf ab, zu ermitteln ob der Verkäufer zumindest für einen Teil der Kosten zur Beseitigung herangezogen werden könnte.
Aber wie auch immer - da Du das ja von Anfang an schon rigoros ablehnst, bin ich hier auch wieder raus.
Gekauft wie gesehen greift nicht wirklich, wenn der Fehler beim Kauf auch schon da war - der Verkäufer also davon wusste und eben dieser Fehler nicht explizit im kaufvertrag vermerkt wurde.
Von Rückgabe habe ich auch nie gesprochen, diese Fragen zielen lediglich darauf ab, zu ermitteln ob der Verkäufer zumindest für einen Teil der Kosten zur Beseitigung herangezogen werden könnte.
Aber wie auch immer - da Du das ja von Anfang an schon rigoros ablehnst, bin ich hier auch wieder raus.