05.12.2021, 13:31
BMW hat irgendwas um 24 Schlösser, mehr nicht. Ein BMW-Händler hat in aller Regel auch immer eine Art "Musterkoffer" da, um auszuprobieren, welche Nummer er bestellen muss. Sofern es sich bei Deinem Verkäufer um einen BMW-Händler gehandelt hat, war der also schlicht zu faul.
@ichweißeswirklichnicht
Ein Reifendienst wird ganz sicher nicht alle Adapter aller Hersteller haben, da hast Du vollkommen recht. Allerdings haben spätestens größere Reifendienste in aller Regel einen "Knacksatz" da. Das sind gehärtete Nüsse mit selbstschneidendem Linksgewinde. Die werden auf dem Felgenschloss angesetzt und dann mit dem Schlagschrauber drauf gedreht. Durch das Linksgewinde löst sich dann die Schraube. Geht allerdings bei weitem nicht bei allen - oft scheitert es am Lochdurchmesser der Felge, da die Nuss konstruktionsbedingt deutlich größer im Durchmesser ist als eine normale 17er-Nuss. Mehr als einmal blieb uns nicht anderes übrig, als die Felge rund um das Loch mit der Flex zu bearbeiten...
Was die "falschen" Reifen angeht - wie bereits erwähnt wurde, kannst Du den Händler in der Hinsicht zwar nerven und auf sein Einlenken hoffen, aber wenn das nicht schriftlich fixiert wurde, kannst Du auch nicht mehr als das machen und hoffen.
Die HU betreffend wirst Du wahrscheinlich auch schlechte Karten haben. Die erste Frage ist, woher Du weißt, dass dem Wagen eingangs die Plakette verweigert wurde. Wenn Du dafür einen HU-Bericht vorliegen hast, in dem dieser Mangel angegeben ist, wird es sich am Datum entscheiden. Wenn der Händler Dir das nur gesagt hat, vergiss sofort alles weitere. Hörensagen...
Wenn Du einen Bericht vorliegen hast, schau auf das Datum. Wenn das eine Woche vor Deiner Abholung war, kannst Du beim Händler, der ausführenden Prüfstelle und ggfs. der Schiedsstelle der lokalen Handwerkskammer Druck machen. Wenn der Zeitraum deutlich größer ist, vergiss es. Dann wird es heißen "Als ich das Fahrzeug geprüft habe, war alles in Ordnung und Prüfungen sind ja immer nur Momentaufnahmen". Und dagegen wirst Du dann wegen dem großen Zwischenzeitraum auch wieder nicht ankommen. Für rechtliche Schritte wird - nicht zuletzt auch wegen der wahrscheinlich dünnen Papierlage - der tatsächlich justiziable Betrag zu klein sein. Aber das muss ein Anwalt abschließend beurteilen.
Ich an Deiner Stelle würde mich um das Schloss kümmern, das Radlager machen, mit den Zähnen knirschen und den Händler nie wieder besuchen. Ärgerlich, aber der einfachere und wahrscheinlich mit weniger Ärger verbundene Weg.
@ichweißeswirklichnicht
Ein Reifendienst wird ganz sicher nicht alle Adapter aller Hersteller haben, da hast Du vollkommen recht. Allerdings haben spätestens größere Reifendienste in aller Regel einen "Knacksatz" da. Das sind gehärtete Nüsse mit selbstschneidendem Linksgewinde. Die werden auf dem Felgenschloss angesetzt und dann mit dem Schlagschrauber drauf gedreht. Durch das Linksgewinde löst sich dann die Schraube. Geht allerdings bei weitem nicht bei allen - oft scheitert es am Lochdurchmesser der Felge, da die Nuss konstruktionsbedingt deutlich größer im Durchmesser ist als eine normale 17er-Nuss. Mehr als einmal blieb uns nicht anderes übrig, als die Felge rund um das Loch mit der Flex zu bearbeiten...
Was die "falschen" Reifen angeht - wie bereits erwähnt wurde, kannst Du den Händler in der Hinsicht zwar nerven und auf sein Einlenken hoffen, aber wenn das nicht schriftlich fixiert wurde, kannst Du auch nicht mehr als das machen und hoffen.
Die HU betreffend wirst Du wahrscheinlich auch schlechte Karten haben. Die erste Frage ist, woher Du weißt, dass dem Wagen eingangs die Plakette verweigert wurde. Wenn Du dafür einen HU-Bericht vorliegen hast, in dem dieser Mangel angegeben ist, wird es sich am Datum entscheiden. Wenn der Händler Dir das nur gesagt hat, vergiss sofort alles weitere. Hörensagen...
Wenn Du einen Bericht vorliegen hast, schau auf das Datum. Wenn das eine Woche vor Deiner Abholung war, kannst Du beim Händler, der ausführenden Prüfstelle und ggfs. der Schiedsstelle der lokalen Handwerkskammer Druck machen. Wenn der Zeitraum deutlich größer ist, vergiss es. Dann wird es heißen "Als ich das Fahrzeug geprüft habe, war alles in Ordnung und Prüfungen sind ja immer nur Momentaufnahmen". Und dagegen wirst Du dann wegen dem großen Zwischenzeitraum auch wieder nicht ankommen. Für rechtliche Schritte wird - nicht zuletzt auch wegen der wahrscheinlich dünnen Papierlage - der tatsächlich justiziable Betrag zu klein sein. Aber das muss ein Anwalt abschließend beurteilen.
Ich an Deiner Stelle würde mich um das Schloss kümmern, das Radlager machen, mit den Zähnen knirschen und den Händler nie wieder besuchen. Ärgerlich, aber der einfachere und wahrscheinlich mit weniger Ärger verbundene Weg.