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EBA und Teilegutachten Sportauspuff
#4

Die EBA wird für den Prüfer nicht von Belang sein.

Dein Vorhaben wird aber bei vielen Prüfern trotzdem zum Scheitern verurteilt sein.
Das Gutachten bezieht sich auf eine sogenannte Halbanlage, sprich Mittel- und Nachschalldämpfer. Das Gutachten hat also nur dann Gültigkeit, wenn auch beide Teile verbaut werden. Du schreibst aber, dass Du nur den Nachschalldämpfer hast. Damit gilt das Gutachten für eine Eintragung nach §19.3 StVO nicht mehr.

Du kannst im Vorfeld mit dem Prüfer sprechen, ihm das Gutachten vorlegen und ihm sagen, dass Du nur den ESD hast. Das wird dann eine sogenannte Einzelabnahme nach §19.2 StVO. Der Kostenrahmen wird sich leicht erhöhen, wird wahrscheinlich um die 80 Kopeken liegen. Der größte Unterschied ist, dass Du bei einer solchen Abnahme UNVERZÜGLICH die Berichtigung der Fahrzeugpapiere veranlassen musst. Fährst Du einfach so und wirst angehalten, ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Das bedeutet die Stilllegung an Ort und Stelle, eine Menge Geld und Ärger.

Die Eintragung selbst sollte für einen Prüfer, der seinen Ingenieurstitel zurecht trägt, kein Problem sein. Das Thema wird eher sein, einen solchen Prüfer heute noch zu finden. Tipp: suche im Internet nach einem Prüfer in Deiner Nähe, der gleichzeitig auch DMSB-Prüfer ist. Die machen ihren Job in aller Regel nicht nur "nach Stechuhr", sondern verstehen auch und sind bereit, sich mit nicht ganz so alltäglichen Dingen auseinanderzusetzen.
[-] Den folgenden Verstrahlten gefällt daffy_ducks Beitrag:
  • ichweißeswirklichnicht
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