17.12.2021, 18:10
Im Netz finden sich reichlich seriöse Quellen zur Gewährleistungspflicht gegenüber Verbrauchern, z.B. bei den Verbraucherzentralen oder Seiten von Anwälten.
Die Dauer beträgt in Deutschland 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie (vertraglich vereinbart) auf 1 Jahr beschränkt werden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, danach muss der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand.
(Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Anwalt)
Unabhängig davon hätte ich von der Werkstatt gerne erfahren, was für einen Fehler das Thermostatgehäuse verursacht haben soll, der zum Aufleuchten der Motorleuchte und reduzierter Leistung geführt hat. Hast Du einen Ausdruck der Diagnosedaten erhalten?
Die Dauer beträgt in Deutschland 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie (vertraglich vereinbart) auf 1 Jahr beschränkt werden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, danach muss der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand.
(Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Anwalt)
Unabhängig davon hätte ich von der Werkstatt gerne erfahren, was für einen Fehler das Thermostatgehäuse verursacht haben soll, der zum Aufleuchten der Motorleuchte und reduzierter Leistung geführt hat. Hast Du einen Ausdruck der Diagnosedaten erhalten?
Georgios