17.12.2021, 19:07
(17.12.2021, 18:10)giorgos schrieb: ...
Die Dauer beträgt in Deutschland 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie (vertraglich vereinbart) auf 1 Jahr beschränkt werden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, danach muss der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand.
(Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Anwalt)
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Das ändert sich ab 1. Januar 2022:
a) Eine Verkürzung ist zukünftig nur noch möglich und wirksam, wenn der Verbraucher darüber ausdrücklich individuell in Kenntnis gesetzt und dies gesondert vereinbart wird.
b) Die Beweislastumkehr wird von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert.