22.03.2022, 16:37
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Der EWG-Wisch gehört zum Auto (er enthält ja auch die Fahrgestellnummer) und
den lässt man sich beim Kauf aushängigen (und verbummelt ihn dann auch nicht).
Beim Weiterverkauf möchte ihn schließlich der nächste Käufer haben. Wenn man
ihn verbummelt, dann muss man halt in den sauren Apfel beißen und einen neuen
anfordern sowie die Kohle dafür hinlegen. Einige Zulassungsstellen wollen ihn auch
sehen, sonst gibt's keine Ummeldung. Hier bei uns ist das der Fall. Also braucht man
ihn, daran gibt's nichts zu deuteln.
Es sollte aber für die HU kein Problem sein. Jeder SV kann über seine EDV sämtliche
relevante Daten einsehen, selbstverständlich auch zulässige Rad- und Reifenformate.
Vielleicht war er zu faul zu suchen, es wäre nicht das erste Mal. Ich war mal vor rund
15 Jahren mit einem Golf beim TÜV. Montiert waren werksseitige 16-Zoll-Räder mit
205/55 R16 (in Europa DIE Allerweltsgröße schlechthin). Er musste in sein Büro, um
nachzusehen, ob das so zulässig ist (in der Zulassungsbescheinigung standen natürlich
nur 195/65 R15). Der Mann hat sich noch weitere Dinger geleistet (Gutachten konnte
er auch nicht lesen), aber das ist ein anderes Thema. Seitdem gehe ich woanders hin.
Es gibt auch genügend SV mit Sachverstand.
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Der EWG-Wisch gehört zum Auto (er enthält ja auch die Fahrgestellnummer) und
den lässt man sich beim Kauf aushängigen (und verbummelt ihn dann auch nicht).
Beim Weiterverkauf möchte ihn schließlich der nächste Käufer haben. Wenn man
ihn verbummelt, dann muss man halt in den sauren Apfel beißen und einen neuen
anfordern sowie die Kohle dafür hinlegen. Einige Zulassungsstellen wollen ihn auch
sehen, sonst gibt's keine Ummeldung. Hier bei uns ist das der Fall. Also braucht man
ihn, daran gibt's nichts zu deuteln.
Es sollte aber für die HU kein Problem sein. Jeder SV kann über seine EDV sämtliche
relevante Daten einsehen, selbstverständlich auch zulässige Rad- und Reifenformate.
Vielleicht war er zu faul zu suchen, es wäre nicht das erste Mal. Ich war mal vor rund
15 Jahren mit einem Golf beim TÜV. Montiert waren werksseitige 16-Zoll-Räder mit
205/55 R16 (in Europa DIE Allerweltsgröße schlechthin). Er musste in sein Büro, um
nachzusehen, ob das so zulässig ist (in der Zulassungsbescheinigung standen natürlich
nur 195/65 R15). Der Mann hat sich noch weitere Dinger geleistet (Gutachten konnte
er auch nicht lesen), aber das ist ein anderes Thema. Seitdem gehe ich woanders hin.
Es gibt auch genügend SV mit Sachverstand.
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