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Zulässige Serienbereifung (Nachweis, Liste, Papiere etc.?)
#10

(22.03.2022, 16:37)ichweißeswirklichnicht schrieb:  .
Einige Zulassungsstellen wollen ihn auch
sehen, sonst gibt's keine Ummeldung. Hier bei uns ist das der Fall. Also braucht man
ihn, daran gibt's nichts zu deuteln.

Für die Hauptuntersuchung ist es egal, man muss die COC ja nicht mitführen. 

Das die Zulassungsstellen das gerne haben stimmt, aber die COC sind in den meisten Fällen keine Pflicht. Streng betrachtet braucht man sie nur zur erstmaligen Anmeldung in einem EU Staat, entweder bei Erstzulassung oder wenn ein Fahrzeug importiert wurde. Innerhalb eines Staates ist es egal, weil die Konformität nun mal vorliegt wenn es schon angemeldet war. 

Wenn ich sie habe, nehme ich sie natürlich mit, aber ich habe das auch schon ausdiskutieren dürfen auf dem Strassenverkehrsamt, weil die Dame keinen Bock hatte den Fahrzeugschein abzutippen bei drei Seiten Anhang und gehofft hatte mich mit Verweis auf die COC abwimmeln zu können. 

BTW: die obige Diskussion wäre so oder so zu meinen Gunsten ausgegangen, da die meisten meiner Fahrzeuge zu alt sind, als dass es ein COC gegeben hatte - EG Typgenehmigung 😉
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