11.09.2022, 17:10
(11.09.2022, 11:26)JensO schrieb: Ich möchte nämlich morgen zum Händler gehen und auf Gewährleistung bestehen (Reparatur oder Rücknahme).
Gewährleistung greift wohl bei Motorproblemen/ Motorschäden.
Oder meint ihr, die reden sich mit normalem Verschleiß raus?
Die gesetzliche Gewärleistung des Verkäufers greift auf den gesamten Wagen, nicht nur einzelne Komponenten. Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer und ist der Käufer ein Verbraucher, kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Das gilt auch wenn z.B. ein Unternehmen, welches keinen Kfz Handel betreibt, eines seiner Fahrzeuge direkt an einen privaten Käufer verkauft.
Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung kann auch eine Garantie vereinbart werden, bzw. vorhanden sein (z.B. durch den Verkäufer, den Hersteller oder Dritte).
Durch Vorhandensein einer Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers nicht limitiert. Es steht dem Käufer frei, ob er die gesetzliche Gewährleistung oder eine Garantie in Anspruch nimmt. In der Regel dürfte erstere die bessere Wahl sein da nicht von irgendwelchen, vom Verkäufer/Hersteller/Dritten frei wählbaren, Bedingungen beschränkt. Allerdings stehen dem Verkäufer bei der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zwei Versuche zu, den Mangel zu beheben (innerhalb einer angemessenen Frist). Sollte dies gelingen, beginnt die Dauer der Gewährleistungspflicht für die reparierten/ersetzten Komponenten erneut. Gelingt dies nicht, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung durchsetzen.
Innerhalb der ersten zwölf Monate besteht für die gesetzliche Gewährleistung die Beweislastumkehr: der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängel war. Weigert sich der Verkäufer, die Mängel zu beseitigen kann der Käufer Schadenersatz verlangen.
Wichtig: Der Käufer muss bei der Beanstandung deutlich machen, dass er die geseztliche Gewährleistung des Verkäufers in Anspruch nimmt und nicht eine etwaige Garantie.
Georgios